Eine kleine Investition mit großem Nutzen
In der Regel übernehmen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Kassen die Kosten einer logopädischen Therapie. Voraussetzung ist die Verordnung eines Arztes. Sollten Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlung von zehn Prozent.
Zudem bin ich in diesem Fall dazu verpflichtet, pro Verordnung eine Gebühr von zehn Euro zu kassieren und an die gesetzliche Krankenkasse weiterzuleiten. Es kann jedoch sein, dass Sie von dieser Zuzahlung befreit sind – fragen Sie deshalb bitte unbedingt bei Ihrer Kasse nach.